Helena Curtens wurde 1738 im Alter von 16 Jahren zusammen mit ihrer Nachbarin Agnes Olmans
als Hexe verbrannt. Der spektakuläre und gleichzeitig letzte Hexenprozess am Niederrhein
hielt die Bevölkerung Düsseldorfs und der umliegenden Dörfer über einen Zeitraum von
eineinhalb Jahren in Atem.
www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/C/Seiten/HelenaCurtens.aspx
Hexenverbrennung 1738 Gerresheim
In Gerresheim (Düsseldorf) wurde noch 1737 ein Hexenprozess gegen Helene Mathilde Curtens eingeleitet. Die Angeklagte wurde verurteilt und hingerichtet. Helene Mechthild Curten soll am 15.(19.?)08.1738 in Gerresheim verbrannt worden sein. Ihr Vater: Kirchmeister Casimir Curten, Heirat in Gerresheim am 13.09.1687; ihre Mutter: Elisabeth Jager, am 08.10.1729 im Kindbett gestorben.
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Der geschichtliche Hintergrund des letzen Hexendenkmals reicht bis in das Jahr 1737 zurück. Die Opfer des letzten Hexenprozess waren die erst 14jährige Helene Mechthildis Curtens und deren Nachbarin Agnes Olmanns. Olmanns war verheiratet und Mutter von drei Töchter.
Helene M. Curtens hatte Tücher mit merkwürdigen Zeichen herumgezeigt und Bekannten erzählt, dass sie von einem Mann besucht werde, der sich "Der Schwarze" nennt. Bei den ersten Verhören bestätigte das Mädchen die Gerüchte, die über sie im Umlauf waren. Auch danach behauptete sie weiterhin, sich mit dem "Schwarzen" zu treffen. Außerdem würde der Mann die Kunst des Unsichtbarmachens erklären. Die Nachbarschaft bestätigt die Gerüchte um Helene M. Curtens Zauberkräfte.
Nur die Eltern versicherten, dass das alles nur Humbug sei, denn selbst Helene M. Curtens zieht Ihre Aussage merkwürdigerweise nicht zurück, obwohl sie wusste, dass die Hexerei mit der Verbrennung bestraft wird. Sie hätte damit die Möglichkeit gehabt, aus dem Gefängnis herauszukommen. Doch so blieb sie im Gefängnis - und das für knapp 1 ½ Jahren, denn das Gericht wusste nicht, was es mit Helene M. Curtens anfangen sollte.
Dadurch hat Ihr geistiger Zustand sehr gelitten. Gutachter interpretierten ihre Krankheit als Teufelspakt und dass Helene M. Curtens von Teufel besessen war.
Komplett anders reagierte dagegen Agnes Olmann bei Ihrer Verhaftung. Sie wurde beschuldigt, Helene M. Curtens mit dem "Schwarzen" zusammengebracht zu haben. Außerdem soll sie ihren eigenen Töchtern das Hexen beigebracht haben. Zahlreiche Bestätigungen gab es von Nachbarn, Bekannten und sogar von dem eigenen Ehemann, die alle das unheimliche Können der Frau bestätigten.
Agnes Olmann beteuerte beharrlich auf Ihrer Aussage, dass sie keine Hexe sei. Da sie aber nicht geständig war, wurde sie gefoltert. Unter den unendlichen Schmerzen der Folter, beispielsweise den Daumenschrauben und den "Spanischen Stiefeln" gesteht Agnes Olmann ihre angeblichen Taten und besiegelt damit ihr Todesurteil.
Am 24. Juli 1738 wurden Helene M. Curtens und Agnes Olmann wegen nachgewiesenem Teufelspakt und Teufelsbuhlschaf, Gotteslästerung und Schadenszauber zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Eine Erdrosselung vor der Verbrennung wird abgelehnt.
Und so wurden am Dienstag, den 19. August 1738, in Gerresheim zwei unschuldige Frauen lebendig verbrannt.
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Im 18. Jh. war Gerresheim ein unbedeutendes bergisches Landstädtchen, an dem auf Wunsch des Stiftes selbst die unter Kurfürst Carl Theodor erbaute Bergische Landstraße von Düsseldorf nach (Wuppertal-)Elberfeld vorbeiführte.
Ob man die letzte Hexenverbrennung in Westdeutschland, die am 14. August 1738 in Gerresheim stattfand, als Ausweis seiner Rückständigkeit werten kann, bleibt allerdings fraglich.
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